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GOLDSTIFTUNG

Ihre persönliche Goldstiftung bringt Ihr Vermögen sicher in die Zukunft.

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GOLDSTIFTUNG: Die Videos zum Thema Persönliche Goldstiftung in Liechtenstein

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IHRE PERSÖNLICHE GOLDSTIFTUNG

Wenn Sie Ihr Vermögen sicher in die Zukunft bringen wollen, können wir Ihnen helfen!

Ihre Sorge:

In Deutschland droht die Einführung eines Lastenausgleichsgesetzes akut. Der Staat möchte immer mehr Steuern einnehmen, um immer mehr zu regeln und zu bestimmen. 

 

Ihr Vermögen, Ihr Erspartes, Ihre Werte überhaupt, sind in Gefahr. Die Wegzugsteuer (AStG) in Deutschland wird ab dem Jahr 2025 ein weiteres Mal verschärft. Es wird daher immer wichtiger, Vermögen legal so zu sichern, dass der Staat hierauf keinen Zugriff hat und auch zukünftig nicht haben kann. Zugleich ist es wichtig, dass Sie zu jeder Zeit Zugriff auf das gesicherte Vermögen haben, damit für Sie und Ihre Lieben stets gesorgt ist. 

 

Die Lösung:

Eine einfache und vergleichsweise kostengünstige Maßnahme ist die Gründung und das Halten einer Goldstiftung im Fürstentum Liechtenstein. 

INFORMATIONEN

Ist das Gründen und Unterhalten einer Stiftung im Fürstentum Liechtenstein für EU-Bürger rechtswidrig? Nein! Nach dem Steuerskandal des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Dr. Klaus Zumwinkel, der seinerzeit Teile seines Vermögens im Fürstentum Liechtenstein für seine Altersvorsorge zu sichern suchte, glauben noch heute viele Menschen, dass jeder finanzielle Kontakt mit dem Fürstentum strafbar sei. Gerade dieser Skandal war es, der im Fürstentum Liechtenstein zu einer umfassenden Neugestaltung des Stiftungsrechts führte. Seit dem Jahr 2009 verfügt das kleine und malerische Land zwischen der Ostschweiz und Österreich zwar weiterhin über das liberalste und flexibelste Stiftungsrecht der Welt, hat dieses aber zuvor in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden umfassend EU-konform gestaltet. Dies hat seitdem zur Folge, dass sich ein EU-Bürger, der eine liechtensteinische Stiftung gründet und dort Stifter ist, nicht mehr strafbar machen kann. Welche Mindestvoraussetzungen hat eine Stiftungsgründung? Zur Gründung einer Stiftung im Fürstentum Liechtenstein müssen alle Voraussetzungen nach dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) erfüllt werden. Das Mindestkapital zur Stiftungsgründung beträgt 30.000 und kann in den Währungen Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar eingezahlt werden. Aber auch eine Sachmittelverwendung ist möglich. So kann zum Beispiel physisches Gold im Gegenwert von mindestens 30.000 CHF, € oder US-$ in einem Schließfach oder anderweitig in einer Sammelverwahrung individualisiert und umfassend gesichert zur Gründung nachgewiesen werden. Müssen irgendwelche Steuern gezahlt werden, wenn man eine Stiftung gründet? Gründet man eine transparente Stiftung, also eine solche, aus der man eingebrachte Werte auch jederzeit wieder entnehmen kann, so fällt keine deutsche Schenkungssteuer an. Was kostet Ihre persönliche Goldstiftung? - einmalige Gründungskosten pauschal CHF 5.000. - jährliche Kosten zur Unterhaltung der Goldstiftung für die Aufrechterhaltung der Repräsentanz, die Buchhaltung, der Compliancetätigkeiten nach dem Sorgfaltspflichtengesetz, der zwei gesetzlich vorgesehenen Stiftungsräte, des Protektors und der Lagerkosten ca. CHF 3.500. - jährliche Pauschalsteuer CHF 1.800 Hierbei handelt es sich um die günstigste Version der Goldstiftung. Zahlreiche weitere Leistungen und Vorteile können modular hinzugebucht werden. Hierfür bedarf es im Vorfeld einer eingehenden Betrachtung Ihrer individuellen Umstände und Wünsche. Was kostet unsere Leistung? Für unsere allgemeine Beratung und die Hilfe bei der Suche nach dem für Sie am besten passenden Stiftungsunternehmen erbitten wir eine einmalige Pauschalgebühr in Höhe von Euro 500.

DISCLAIMER

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir, die Max von Breitenstein® ProjektPartner GmbH, Sie nur anhand Ihrer Angaben über die grundsätzlichen Möglichkeiten hierzu im Fürstentum Liechtenstein allgemein beraten und bei der Suche nach dem für Sie am besten passenden Stiftungsunternehmen begleiten. Wir bieten ausdrücklich keine Finanzdienstleistungen und auch keine Finanzvermittlungen an.

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Gerne können Sie den engagierten Liechtensteiner Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke auch für Interviews, Vorträge, Reden zum Themenkreis Leben und Arbeiten in Liechtenstein, Stiftungen im Fürstentum, Sicherheit durch Goldinvestments buchen.

Die Goldstiftung Liechtenstein hilft Ihnen, Ihr Vermögen zu sichern.
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Sie gründen mit unserer Hilfe Ihre ganz private Goldstiftung im Fürstentum Liechtenstein. Schon mit einem Mindestkapital von 30.000 CHF, US-$ oder EUR. 

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